Die Nachsuche

Verpflichtung Nachsuche

„Krankgeschossenes oder schwer krankes Wild ist weidgerecht nachzusuchen“ 
34 BJG-Nachsuche und Wildfolge
Diese Verpflichtung gilt sowohl für beschossenes als auch für alle anderen Arten von Verletzungen, wie z. B. Verletzungen in Folge eines Wildunfalls oder erkranktes Wild durch Infektionen usw.!

Verhalten vor und nach dem Schuss

 
Für eine Nachsuche ist grundsätzlich ein dafür geeigneter Hund einzusetzen. Die gesetzlichen Anforderungen sind dem jeweiligen Landesjagdgesetz zu entnehmen.
Grundsätzlich wird eine Vielzahl von gut ausgebildeten Jagdhunden in Deutschland geführt. Die Leistungsnachweise werden von Mitgliedsvereinen des JGHV abgenommen und dokumentieren den Führer*innen dieses Leistungsniveau. Somit kann der/die Hundeführer*in den Hund bei Nachweis einer abgelegten Brauchbarkeitsprüfung im Fach Nachsuche auf Schalenwild (§7 LJG-NRW) auch zu solchen Arbeiten einsetzen. Dies unterstützt unsere Gemeinschaft und gibt folgende Empfehlungen für die Praxis mit:
Jeder Schuss auf ein Lebewesen muss im Anschluss kontrolliert werden. Dies kann natürlich auch durch den eigenen Hund erfolgen. Insbesondere der Schuss auf Schwarzwild kann dabei eine Herausforderung sein. Wir empfehlen Schützen*innen bzw. Hundeführer*innen zunächst eine Kontrolle bzw. Nachsuche mit dem eigenen, geeigneten Hund. Allerdings hat dieser Einsatz seine Grenzen und bedarf auf bei Hundeführer*innen einer detaillierten Kenntnis der roten Arbeit. Uns geht es bei dem Einsatz des eigenen Hundes insbesondere um die tödlichen Treffer, die dazu führen, dass das Stück Wild nach bis zu 150 Metern verendet in der Fährte liegt. Dazu muss nicht unmittelbar eine Vielzahl von Pirschzeichen vorhanden sein, jedoch wird man bei genauer Betrachtung des Anschusses immer Spuren (Borsten, Haaren, Knochen, Schweiß, Wildbret, Weißes, usw.) finden. Die Herangehensweise an einen Anschuss vermitteln wir gerne in unseren Anschuss-Seminaren.
Nachts finden grundsätzlich keine Nachsuchen statt. Dies sollten Sie als Hundeführer*in beherzen und solche Suchen werden auch von uns nicht durchgeführt.
Zeigt ihr Hund nur mäßiges Interesse oder das Stück Wild wird bis zu einer Entfernung von 150 m nicht gefunden, so ist die Arbeit abzubrechen. Der Anschuss sollte verbrochen bzw. deutlich sichtbar markiert werden. Haben Sie Knochensplitter, Borsten, Haare oder andere Pirschzeichen gefunden, so nehmen Sie diese mit und bewahren Sie diese auf bis der Schweißhundeführer eintrifft. Verbleiben diese Pirschzeichen vor Ort, so freut sich evt. der Fuchs, Waschbär oder Co über diesen kleinen „Snack“ und wir finden vor Beginn unserer Arbeit nichts mehr vor.
Grundsätzlich sollte keine Nachsuche unmittelbar nach dem Schuss begonnen werden. Bis zu vier Stunden steht die Körperwitterung von Wildtieren noch „über“ einer Wundfährte. Dies kann insbesondere dann für jeden Hund schwierig werden, wenn z. B. ein Stück aus einer Rotte/Rudel beschossen wurde und der Hund die Fährten „sortieren“ muss. In einem solchen Fall wäre eine noch vorhandene Körperwitterung eine zusätzliche Erschwernis.   
   
Ihr Verhalten am Anschuss und bei der eigenen Nachsuche kann die weitere Arbeit erleichtern bzw. erschweren. Praxistipps geben wir gerne in einem Anschuss-Seminar.

Richtiges Verhalten vor und nach dem Schuss

Anschuss

  • Anschuss und Fluchtrichtung in der Örtlichkeit (markante Bäume, Sträucher, Bodenunebenheiten usw.) merken
  • Sowohl den Anschuss und den Einwechsel z. B. in einen Dickungskomplex deutlich markieren!
  • Knochen- oder Gelenksplitter, Schnitthaar, Wildbretstücke oder andere Pirschzeichen mitnehmen und dem/der Nachsuchenführer*in beim Eintreffen vorzeigen
  • Anschuss und Fährte nicht vertreten

Infos an den/die Nachsuchenführer*in

  • Schnelle Info an das Nachsuchengespann (Anruf, SMS oder WhatsApp) unabhängig von der Uhrzeit (auch mitten in der Nacht)!
  • Nur so kann der/die Nachsuchenführer*in Termine ggf. rechtzeitig verlegen und zur Unterstützung kommen.
  • Wann, was, wo und womit wurde geschossen, Entfernung, Größe, hat das Stück gezeichnet etc.
  • Anhand der Infos macht sich der/die Nachsuchenführer*in ein Bild über die anstehende Arbeit.
  • Ist der Schütze nicht selbst anwesend, sollte ein anderer Ansprech-partner mit vor Ort sein, der alle nötigen Auskünfte über die Geschehnisse geben kann.
  • Sollte Nachtsichttechnik zum Einsatz kommen, so kann die Auswertung der abgespeicherten Schussabgabe im Vorfeld wichtige Hinweise geben

Wichtig !

  • Die Telefonnummern der Reviernachbarn sollten schon vor der Nachsuche eingespeichert sein, sodass ein kurzfristiger Anruf im Verlauf der Nachsuche möglich ist. Dies spart Zeit!
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